Garantieverlängerung
HINWEISE ZUR GARANTIEVERLÄNGERUNG
- Wir gewähren unseren Kunden für alle ZEMO E-Bikes ab dem Modelljahr 2017 eine Garantie von fünf Jahren ab Kaufdatum auf den Rahmen und die technischen Komponenten wie Motor, Motorsteuerung und Display.
- Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Dokuments vom Endkunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten ZEMO-Fachhändler geltend zu machen. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Eine Inanspruchnahme der Garantieleistungen setzt eine Registrierung des ZEMO-Fahrrads entweder bei einem autorisierten ZEMO-Fachhändler oder online unter www.zemo.com innerhalb von 6 Wochen nach Kaufdatum voraus.
- Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung sind auf einen Folgebesitzer übertragbar. Dieser muss bei einer Inanspruchnahme der Garantieleistung einen Kaufnachweis vorlegen, der das registrierte ZEMO E-Bike eindeutig identifiziert.
- Unsere Garantie gilt nur für Komplettfahrräder, die bei Erstkauf von einem autorisierten ZEMO-Fachhändler endmontiert und justiert wurden. Ferner muss das ZEMO E-Bike wenigstens einmal jährlich von einem autorisierten Fachhändler gewartet worden sein. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Ein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht nicht bei bloß geringfügigen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer ZEMO E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen), für Verschleißteile sowie für Akkus.
- Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des ZEMO E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
- Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten ZEMO-Fachhändler durchgeführt wurden.
- Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
- Arbeitsleistungen des ZEMO-Fachhändlers sowie weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere für Kosten, die bei einer üblichen Wartung entstehen, stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Wege- und Transportkosten, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten sowie sonstige, auf Ersatz außerhalb des E-Bikes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.
- Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 7 Arbeitstage. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche ZEMO E-Bike.
- Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.
- Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem ZEMO E-Bike. Wenn Sie Fragen zu unseren Garantieleistungen haben, stehen Ihnen unsere autorisierten ZEMO-Fachhändler sowie unser Kundenservice 0221-93338200 zur Verfügung.